Häufig gestellte Fragen
Sie müssen ein Jahr lang getrennt leben, bevor ein Antrag auf Scheidung online beim Gericht gestellt werden kann. Das Trennungsjahr muss auch eingehalten werden, wenn Sie nur ganz kurz oder gar nicht mit Ihrem Ehepartner zusammengelebt haben.
Wenn Sie bei uns die Scheidung online einreichen, kann in der Regel schon nach einer Trennungszeit von 10 Monaten die Scheidung eingereicht werden.
Ein Scheidungsanwalt muss zwingend die Scheidung begleiten. Ist die Scheidung einvernehmlich, ist es nicht erforderlich, einen weiteren Scheidungsanwalt zu beauftragen. Wenn Sie nur einen Anwalt beauftragen, fallen doppelte Anwaltskosten an. Lediglich in Sonderfällen (zum Beispiel, wenn eine Immobilie übertragen werden soll oder der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden soll, ist ein zweiter Anwalt erforderlich.
Man kann die Scheidung einvernehmlich mit einem Rechtsanwalt durchführen. Es ist jedoch verboten, zwei Parteien im Prozess gleichzeitig zu vertreten. Im Scheidungstermin geht der Anwalt dann mit beiden Parteien zum Gericht, ist jedoch nur für eine Partei bestellt. Wenn beide Eheleute geschieden werden wollen, ist dies jedoch ausreichend.
Es steht Ihnen völlig frei, sich im privaten Bereich, beim zuständigen Amtsgericht oder im Internet einen Scheidungsanwalt zu suchen.
Ihr Scheidungsanwalt sollte jedoch Fachanwalt für Familienrecht sein.
Ein Fachanwalt für Familienrecht hat den Titel von seiner Rechtsanwaltskammer verliehen bekommen.
Ist Ihr Scheidungsanwalt „Fachanwalt für Familienrecht“, muss er mindestens drei Jahre Praxiserfahrung mit sich bringen, gute theoretische Kenntnisse durch Bestehen von Klausuren bewiesen haben und sich jedes Jahr umfangreich fortbilden. Die Fortbildungen werden am Jahresende von der jeweiligen Rechtsanwaltskammer überprüft, da sonst der Fachanwaltstitel aberkannt wird.
Bei einem Fachanwalt für Familienrecht dürfen Sie davon ausgehen, dass der mit der schwierigen Materie des Familienrechts ausreichend vertraut ist und umfangreiche praktische Erfahrung besitzt.