kosten
Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) und hängen vom Nettoeinkommen der Eheleute ab.
Maßgeblich sind für die Berechnung des Verfahrenswertes die dreifachen Nettoeinkünfte der Beteiligten.
Der Mindestverfahrenswert beträgt nach § 43 FamGKG 3000€.
Hinzu kommt ein Aufschlag von 10 % pro Anwartschaft im Versorgungsausgleich.
Die voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung teilen wir Ihnen gern mit.